Unter dem Namen Gemeinnützige Gesellschaft des Bezirkes Bülach besteht seit dem 6. März 1836 ein Verein im Sinne des Schweizerischen Zivilgesetzbuches Art. 60 ff mit Sitz in Bülach.
Die Gesellschaft fördert das allgemeine Wohlbefinden der Bevölkerung des Bezirkes Bülach, insbesondere
Sie kann im Sinne der generellen Zielsetzungen eigene Werke gemeinnütziger Art gründen und betreiben. Ausnahmsweise kann sich die Gesellschaft auch an der Förderung und Unterstützung gemeinnütziger Aufgaben beteiligen, die über die Grenzen des Bezirkes Bülach hinausgehen.
Für interessierte Personen und Organisationen stehen die vollständigen Gesellschaft-Statuten nachstehend zum Download zur Verfügung.