Die Gemeinnützige Gesellschaft des Bezirkes Bülach leistet finanzielle Hilfe für in Not geratene Personen oder Familien, die im Bezirk Bülach wohnen. Ziel der Unterstützung ist die nachhaltige Verbesserung der persönlichen und finanziellen Situation oder die Überbrückung einer kurzfristig schwierigen Lage der Gesuchstellenden.
Die Ausrichtung von Unterstützungsbeiträgen setzt voraus, dass die rechtlichen Ansprüche (Stipendien, Versicherungsleistungen, Ergänzungs- und Zusatzleistungen zur AHV/IV usw.) und andere zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Mittelbeschaffung ausgeschöpft worden sind.
Wer kann ein Gesuch im Rahmen der Einzelfallhilfe stellen?
Alle Einwohner/innen des Bezirkes Bülach, unabhängig ihrer Herkunft und Nationalität.
Wofür leistet die GGB Beiträge?
In nachgewiesenen Notsituationen, z.B.
Wann leistet die GGB keine Beiträge?
Maximalbeitrag
Die Höhe des Maximalbeitrags für Gesuche beläuft sich auf CHF 2’000.—. Bei grösseren Beträgen können Teilleistungen übernommen werden.
So reichen Sie ein Gesuch ein
Das Gesuch muss über einen professionellen Sozialdienst eingereicht werden! (Siehe auch Sozialämter- und Behörden).
Die Hilfe ist grundsätzlich subsidiär: Es muss abgeklärt sein, ob die erforderliche Unterstützung nicht durch die eigene Familie, von Sozialversicherungen (AHV/EL/IV/KK), durch Ausbildungsbeiträge der öffentlichen Hand oder von der Sozialhilfe erbracht werden kann.
Wir behalten uns vor, unvollständige Gesuche zu retournieren.
Bitte beachten Sie noch folgende Punkte:
Die GGB unterstützt auch Institutionen und Projekte mit hoher Relevanz für den Bezirk Bülach sowie einem grossen Anteil an Freiwilligenarbeit.
Folgende Kriterien sind Voraussetzung für die Unterstützung eines Projekts durch die GGB:
Datenschutz
Die Informationen aus den Gesuchen werden vertraulich behandelt. Die GGB hat jedoch das Recht, über die erfolgte Hilfe anonymisiert zu berichten.