Die Mitgliedschaft bei der Gemeinnützigen Gesellschaft des Bezirkes Bülach wird durch Unterzeichnung der Beitrittserklärung erworben. Natürliche Personen gelten als Einzelmitglieder, juristische Personen wie Firmen und Gemeinden als Kollektivmitglieder.
Mindestbeitrag (pro Jahr):
Als Mitglied werden Sie eingeladen, an der jährlich stattfindenden Generalversammlung teilzunehmen. Wir würden uns sehr freuen, Sie als neues Mitglied begrüssen zu dürfen.
Nach Erhalt Ihrer Beitrittserklärung erhalten Sie von uns ein E-Mail oder ein Schreiben per Post mit den nötigen Angaben für Ihren Mitgliederbeitrag.
Hiermit erkläre ich verbindlich meinen Beitritt zur
Gemeinnützigen Gesellschaft des Bezirks Bülach.