Der Vorstand der GGB wird alle vier Jahre von der Generalversammlung gewählt. Im Auftrag der Stiftung prüfen die Vorstandsmitglieder die eingehenden Gesuche, gewichten deren Dringlichkeit und entscheiden über die Höhe oder Umfang der Hilfeleistung. Die Fürsprache erfolgt über das zuständige Sozialamt Ihrer Wohngemeinde.
Für die Amtsperiode 2022–2026 gehören ihm folgende Personen an: